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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    AGB für Südwestdeutsche Motorradfreunde Weilerbach

    zur Datenschutzvereinbarung hier klicken

    1. Leistungsumfang

    Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen ist auf den entsprechenden Seiten
    der jeweiligen Tour beschrieben. Weitere Leistungen schuldet SM-Weilerbach nicht.
    Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer SM-Weilerbach den Abschluss
    eines Reisevertrages verbindlich an. Sollen mehrere Teilnehmer gleichzeitig angemeldet werden,
    so sind die Daten einzeln aufzuführen und die Anmeldung von sämtlichen Teilnehmern zu
    unterschreiben. Mit der Annahme der Anmeldung durch SM-Weilerbach wird der Vertrag
    für beide Teile wirksam, woraufhin wir Ihnen eine Buchungsbestätigung aushändigen.
    Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des
    Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.
    Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer
    innerhalb der Bindungsfrist SM-Weilerbach die Annahme erklärt.

    2. Mindestteilnehmerzahl:
    SM-Weilerbach behält sich vor, eine Reise bis 14 Tage vor Reisebeginn abzusagen,
    falls weniger als 10 Teilnehmer gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend
    informieren und die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten.

    3. Bezahlung:

    Bei der Online-Buchung werden dir verschiedene Bezahlmöglichkeiten angeboten.
    Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung. Wir reservieren die Buchung nach Zahlungseingang.

    Bei Motorradreisen ist eine Ratenzahlung möglich: Die erste Rate ist sofort fällig. Bitte überweise innerhalb von 14 Tagen die erste Rate. Die zweite Rate (Restzahlung) spätestens 3 Wochen vor Beginn der jeweiligen Tour.
    Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf
    Erbringung der Reiseleistung durch SM-Weilerbach.

    4. Änderungen beschriebener Veranstaltungsabläufe, Preiserhöhungen:
    Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
    SM-Weilerbach ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. SM-Weilerbach ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für SM-Weilerbach und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von SM-Weilerbach nicht zu vertreten sind: DevisenWechselkurse für die betreffende Reise; behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt.
    Preiserh?hungen danach sind nicht mehr zul?ssig. Bei einer Preiserh?hung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Erkl?rung des Reiseveranstalters ohne Zahlung von Reiser?cktrittsgeb?hren von der Reise zur?ckzutreten. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn SM-Weilerbach in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von SM-Weilerbach über die Preiserhöhung bzw -änderung der Reise bei SM-Weilerbach geltend zu machen.

    5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
    Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. SM-Weilerbach verlangt unverzüglich die Angabe der erforderlichen Daten, die zur Prüfung der Voraussetzungen des Personenwechsels erforderlich sind. SM-Weilerbach kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber SM-Weilerbach als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die daraus entstehenden Mehrkosten.
    In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von 30,00 ? pro Person berechnet. Auch bei Umbuchung berechnet SM-Weilerbach ohne weiteren Nachweis 30,00 ? pro Person Bearbeitungsgebühr. Stichtag für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei SM-Weilerbach. Alle Mehrkosten, die durch Verspätung des Teilnehmers am Abfahrtstage oder wegen Ausschluss von der Veranstaltung entstehen, trägt der Reiseteilnehmer. Im übrigen stehen SM-Weilerbach im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:

    – Rücktritt bis 61. Tag vor Reisebeginn 10 % (Mindestens jedoch 30,00 ?)
    – Rücktritt 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn 25 %
    – Rücktritt 30. bis 6. Tag vor Reisebeginn 50 %
    – Rücktritt ab dem 5. Tag vor Reisebeginn 80 %
    – am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 100 % des Reisepreises.

    Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit SM-Weilerbach nicht nachweist, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, SM-Weilerbach einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Reise bzw. zur Abfahrt, kündigt er am Tage des Reisebeginns oder aus Gründen, die nicht durch SM-Weilerbach zu vertreten sind, oder muss er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält SM-Weilerbach den vollen Vergütungsanspruch. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
    vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfült werden.

    Bei Buchung verrechnete Gutscheine über Bonuskilometer können nicht zurückerstattet werden.

    Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Im Fall einer krankheitsbedingten Absage können wir leider nicht kulant sein, denn du kannst dieses selbst absichern. Wir empfehlen den
    Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefes(Reisehaftpflichtversicherung, Auslandskrankenversicherung).Hier online abschließen, bei unserem Partner Travel-Protect



    6. Höhere Gewalt:
    Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf ? 651j BGB verwiesen, der lautet:
    (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
    (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des ? 651 e Abs. 3 S?tze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

    7. Teilnehmer-Zusicherung:
    Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er erklärt durch seine Unterschrift, dass sein Motorrad für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand ist. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Der Teilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei guter gesundheitlicher Verfassung ist.

    8. Haftung:
    Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen.
    Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.

    9. Beachtung von Anweisungen:
    Um einen reibungslosen und für alle Teilnehmer sicheren Ablauf der Reise gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass sich jeder Teilnehmer an die Gesetze des jeweiligen Landes und die Regeln der Gruppenfahrt hält. Sollte sich ein Teilnehmer trotz Abmahnung durch den Reiseleiter nicht an diese Bestimmungen halten, verstößt er gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von SM-Weilerbach das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Hieraus entstehende zusätzliche Kosten trägt ausschließlich der Teilnehmer selbst. Ein Anspruch auf vertraglich zugesicherte Reiseleistungen besteht in diesem Fall
    nur noch in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung, nicht aber auf weitere Betreuung durch den Reiseleiter oder eine Minderung des Reisepreises. Sollte SM-Weilerbach oder anderen Teilnehmern durch das Fehlverhalten ein Schaden entstehen, so behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

    10. Reiserücktrittskosten-Versicherung/Motorrad-Schutzbrief:
    Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefes(Reisehaftpflichtversicherung, Auslandskrankenversicherung).

    11. Allgemeine Bestimmungen:
    Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

    12. Veranstalter:
    SM-Weilerbach
    Bauer Schmidt GmbH & Co. KG
    Geschäftsleitung: Barbara Schmidt
    Hauptstr. 45
    67685 Weilerbach
    Tel.:
    +49 6374 945 34 10